Eilbeschluss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW, Zustimmung zur Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für die Beiträge an die Rheinische Versorgungskasse für Versorgungsempfänger
Eilbeschluss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW, Zustimmung zur Bereitstellung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für die Beiträge an die Rheinische Versorgungskasse für Versorgungsempfänger