Vorprüfung der gegen die Wahlen erhobenen Einsprüche sowie der Gültigkeit der Wahlen gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung
Vorprüfung der gegen die Wahlen erhobenen Einsprüche sowie der Gültigkeit der Wahlen gemäß § 40 Kommunalwahlgesetz in Verbindung mit § 66 Kommunalwahlordnung