Sitzung
FEUER/001/2016
Gremium
Feuer- und Bevölkerungsschutzausschuss
Raum
Feuerwehrhaus Hangelar, Graf-Zeppelin-Straße 5, 53757 Sankt Augustin
Datum
05.04.2016
Zeit
18:00-18:30 Uhr
Öffentlicher Teil: |
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Ö 1 | Feststellung der Beschlussfähigkeit, der rechtzeitigen und formgerechten Einladung, der fehlenden Mitglieder sowie Anträge zur Tagesordnung | ||
Ö 2 | Verpflichtung sachkundiger Bürger | ||
Ö 3 | Beschlussfassung über Einwendungen gegen die Niederschrift der öffentlichen Sitzung vom 16.02.2016 | ||
Ö 4 | Bericht über den Stand der Ausführung der in der öffentlichen Sitzung am 16.02.2016 gefassten Beschlüsse | ||
Ö 5 | Benennung der Vertreterinnen und Vertreter für den Rentenbeirat Feuerwehr
Beschluss: einstimmig | 16/0041 | |
Ö 6 | Änderung der Satzungen; 1. Satzung über den Kostenersatz für freiwillige Dienst- und Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sankt Augustin; 2. Satzung über die Höhe des zu leistenden Verdienstausfalls und 3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau der Stadt Sankt Augustin
Beschluss: einstimmig | 16/0098 | |
Ö 7 | Sachstandsbericht über die anstehenden Fahrzeugbeschaffungen für das Jahr 2016 sowie die vorgesehenen Umbaumaßnahmen am Feuerwehrhaus Niederpleis durch den Leiter der Freiwilligen Feuerwehr STBI Herrn Herbert Maur
Beschluss: zur Kenntnis genommen | ||
Ö 8 | Anträge der Fraktionen | ||
Ö 8.1.1 | Interkommunale Zusammenarbeit bei der Brandverhütungsschau (Antrag zu TOP 6 der Sitzung)
Beschluss: Es wird antragsgemäß verfahren. | 16/0108 | |
Ö 9 | Anfragen und Mitteilungen | ||
Ö 9.1 | Anfragen | ||
Ö 9.1.1 | TOP 6 der Sitzung des Feuer- und Zivilschutzausschusses am 05.04.2016
(Änderung der Satzungen; 1. Satzung über den Kostenersatz für freiwillige Dienst- und Hilfeleistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Sankt Augustin; 2. Satzung über die Höhe des zu leistenden Verdienstausfalls und 3. Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Brandschau der Stadt Sankt Augustin) Beschluss: Die schriftliche Beantwortung wird nachgereicht. | 16/0109 | |
Ö 9.2 | Mitteilungen |